
Dialysefahrten
Dialysefahrten sind keine einmalige Angelegenheit, sondern Routine: meist dreimal pro Woche, oft über Jahre.
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Glossar · Kosten und Versicherung · auch: EL zur AHV/IV, Ergänzungsleistungen AHV, Krankheits- und Behinderungskosten EL
Ergänzungsleistungen (EL) sind Bedarfsleistungen zur AHV und IV für Menschen, deren Rente und Einkommen nicht für die Lebenskosten reichen. Neben der jährlichen Ergänzungsleistung können sie auch Krankheits- und Behinderungskosten vergüten — dazu können Transportkosten gehören, die weder Grundversicherung noch Zusatzversicherung übernehmen.
Auch genannt: EL zur AHV/IV · Ergänzungsleistungen AHV · Krankheits- und Behinderungskosten EL · Vergütung Krankheitskosten
Anspruch haben in der Schweiz wohnhafte Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren anerkannte Ausgaben höher sind als ihre Einnahmen. Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe, sondern ein Rechtsanspruch, der berechnet wird. Viele ältere Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch hätten, oder stellen nie einen Antrag.
Für Patiententransporte sind vor allem die sogenannten Krankheits- und Behinderungskosten relevant. Wer EL bezieht — oder knapp keinen Anspruch auf die jährliche Leistung hat, aber hohe Krankheitskosten trägt —, kann diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet erhalten.
Vergütet werden können Kosten, die durch Krankheit oder Behinderung entstehen und nicht von einer Versicherung gedeckt sind. Dazu gehören je nach Kanton und Einzelfall auch Kosten für Transporte zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle. Typisch ist der Teil, der über der Obergrenze der Grundversicherung von 500 Franken pro Jahr liegt, sowie Franchise und Selbstbehalt.
Die genauen Regeln und Höchstbeträge legen die Kantone fest. Verbindliche Auskunft gibt deshalb nur die kantonale EL-Stelle Ihres Wohnkantons.
Den Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen Sie bei der kantonalen EL-Stelle Ihres Wohnorts. Für die Rückerstattung von Krankheitskosten reichen Sie die Rechnungen ein — in der Regel zusammen mit der Abrechnung der Krankenkasse, die zeigt, welcher Anteil nicht gedeckt wurde. Beachten Sie die Fristen für die Einreichung; sie sind kantonal geregelt.
Angehörige, Pro Senectute, Pro Infirmis oder die Sozialdienste der Spitäler helfen beim Ausfüllen. Bewahren Sie alle Transportrechnungen und ärztlichen Verordnungen sorgfältig auf.
Der häufigste Fehler ist schlicht, keinen Antrag zu stellen — aus Unwissen oder aus Scham. Ergänzungsleistungen sind ein gesetzlicher Anspruch, der Menschen mit kleiner Rente zusteht. Ein zweiter Stolperstein sind fehlende Belege: Ohne Rechnung und ohne Abrechnung der Krankenkasse kann die EL-Stelle Krankheitskosten nicht vergüten. Sammeln Sie deshalb alle Unterlagen an einem Ort.
Drittens werden Fristen übersehen. Krankheitskosten müssen innerhalb einer bestimmten Zeit eingereicht werden, sonst verfällt der Anspruch. Wer regelmässig Transporte braucht, reicht die Belege am besten in festen Abständen ein, etwa monatlich. Und schliesslich lohnt es sich, bei einer Veränderung — Umzug ins Heim, neue Diagnose, mehr Fahrten — die EL-Stelle aktiv zu informieren.
Gut zu wissen: Auch Angehörige oder eine bevollmächtigte Person dürfen Unterlagen einreichen und Auskünfte einholen, wenn die betroffene Person das schriftlich erlaubt. Das entlastet ältere Menschen, die mit Formularen überfordert sind.
Herr S. lebt allein von seiner AHV-Rente und bezieht Ergänzungsleistungen. Nach einem Schlaganfall fährt er zweimal pro Woche im Rollstuhl zur Therapie. Die Grundversicherung zahlt ihren Höchstbetrag für Transporte im Frühling aus. Für die weiteren Fahrten reicht er die Rechnungen mit der Kassenabrechnung bei der kantonalen EL-Stelle ein, die einen Teil der ungedeckten Kosten vergütet.

Dialysefahrten sind keine einmalige Angelegenheit, sondern Routine: meist dreimal pro Woche, oft über Jahre.
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Beim Rollstuhltransport bleibt der Patient in seinem eigenen Rollstuhl sitzen.
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Unser privater Fahrdienst für Seniorinnen und Senioren bringt Sie zum Arzt, ins Spital, zur Therapie, zum Coiffeur oder zu Familienbesuchen — und wieder nach Hause.
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Ein Transport für Menschen mit Behinderung heisst bei uns: barrierefreie Fahrzeuge mit Rampe oder Hebebühne, geschultes Personal und Begleitung von Tür zu Tür — für Menschen mit körperlicher oder mehrfacher Behinderung.
Mehr erfahren: Transport für Menschen mit BehinderungSie können Transportkosten im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten vergüten, wenn sie nicht von einer Versicherung gedeckt sind. Was im Einzelfall übernommen wird, entscheidet die kantonale EL-Stelle.
Bei der kantonalen EL-Stelle Ihres Wohnkantons. Beratungsstellen wie Pro Senectute und Pro Infirmis helfen beim Antrag.
Auftraggeber, Patient, Termin — ein Formular, das direkt bei unserer Disposition ankommt. Lieber telefonisch? Auch gut.

Die Anerkennung durch den Interverband für Rettungswesen (IVR/IAS) ist keine Selbstauskunft, sondern das Ergebnis einer externen Prüfung von Fahrzeugen, Ausrüstung, Ausbildung und Abläufen. Mobimed hat sie als erster Patiententransportdienstleister der Nordwestschweiz erhalten — und trägt sie bis heute.
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