
Dialysefahrten
Dialysefahrten sind keine einmalige Angelegenheit, sondern Routine: meist dreimal pro Woche, oft über Jahre.
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Glossar · Kosten und Versicherung · auch: Kostenübernahme Krankentransport, OKP Transportkosten, Grundversicherung Transport
Bei medizinisch notwendigen Patiententransporten übernimmt die Grundversicherung in der Schweiz 50 Prozent der Kosten, höchstens 500 Franken pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung; den Rest tragen Patientin oder Patient, eine Zusatzversicherung oder allenfalls Ergänzungsleistungen.
Auch genannt: Kostenübernahme Krankentransport · OKP Transportkosten · Grundversicherung Transport · wer zahlt den Krankentransport
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), umgangssprachlich Grundversicherung, beteiligt sich gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung an zwei Arten von Fahrten: an Transporten (KLV Art. 26) und an Rettungen (KLV Art. 27). Für einen medizinisch notwendigen Transport zu einem geeigneten Leistungserbringer — Spital, Arztpraxis, Therapie — bezahlt sie die Hälfte der Kosten, maximal 500 Franken im Kalenderjahr. Bei Rettungen, also Notfalleinsätzen, sind es ebenfalls 50 Prozent, aber bis 5000 Franken.
Wichtig ist das Wort «notwendig». Es muss medizinische Gründe geben, warum die Person nicht mit dem öffentlichen Verkehr oder privat fahren kann. Das bestätigt die ärztliche Verordnung.
Fahrten ohne medizinische Notwendigkeit, etwa zum Coiffeur oder zu einem Familienfest, sind Privatsache. Rücktransporte aus dem Ausland übernimmt die Grundversicherung in der Regel nicht; dafür sind Reise- oder Zusatzversicherungen und Schutzorganisationen zuständig. Verlegungen zwischen Spitälern während eines stationären Aufenthalts sind in der Regel bereits Teil der Spitalabrechnung und werden nicht separat bei Ihnen abgerechnet.
Angenommen, Sie haben im Jahr Transportkosten von 800 Franken. Die Hälfte wären 400 Franken; das liegt unter der Obergrenze von 500 Franken, also ist dieser Betrag grundsätzlich gedeckt. Weil die Leistung aber über die Grundversicherung läuft, gelten zusätzlich Ihre Franchise und der Selbstbehalt von 10 Prozent. Haben Sie die Franchise im laufenden Jahr noch nicht ausgeschöpft, zahlen Sie zunächst auch diesen Teil selbst.
Bei vielen Fahrten — etwa dreimal pro Woche zur Dialyse — ist die Obergrenze von 500 Franken schnell erreicht. Ab dann übernimmt die Grundversicherung für den Rest des Jahres nichts mehr. Hier lohnt sich ein Blick auf Zusatzversicherung und Ergänzungsleistungen.
Holen Sie vor dem Transport die ärztliche Verordnung, fragen Sie bei Mobimed den Preis vorab an und reichen Sie danach Rechnung und Verordnung zusammen bei der Krankenkasse ein. Bei Unklarheiten lohnt sich ein kurzer Anruf bei der Kasse, bevor eine längere Serie beginnt. Mobimed nennt Ihnen den Preis unter 0800 670 670 (kostenlos), bevor Sie bestellen — welchen Anteil Ihre Versicherung übernimmt, kann nur sie selbst verbindlich sagen.
Weil die Grundversicherung nur einen Teil übernimmt, lohnt es sich, den Preis vor der Fahrt zu kennen. Er hängt von Transportart, Distanz und Begleitaufwand ab: Ein Liegendtransport mit zwei Personen und Wartezeit kostet mehr als eine kurze sitzende Fahrt. Mit dem Preis in der Hand können Sie abschätzen, welcher Eigenanteil bleibt, und bei Bedarf bei Ihrer Zusatzversicherung nachfragen.
Für wiederkehrende Fahrten — Dialyse, Bestrahlung, Therapie — empfiehlt es sich, die Jahreskosten grob zu überschlagen. So sehen Sie früh, wann die Grenze von 500 Franken erreicht ist, und können rechtzeitig klären, ob Zusatzversicherung oder Ergänzungsleistungen den Rest mittragen.
Nach einer Hüftoperation fährt Herr B. viermal liegend zur Nachkontrolle. Er hat eine Verordnung seines Orthopäden und eine Franchise von 300 Franken, die durch die Operation bereits ausgeschöpft ist. Die Grundversicherung übernimmt die Hälfte der Transportkosten bis 500 Franken, abzüglich des Selbstbehalts. Den restlichen Betrag deckt seine Zusatzversicherung teilweise.

Dialysefahrten sind keine einmalige Angelegenheit, sondern Routine: meist dreimal pro Woche, oft über Jahre.
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Beim Liegendtransport wird der Patient auf einer Patientenliege in einem eigens dafür ausgerüsteten Fahrzeug transportiert.
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Beim Rollstuhltransport bleibt der Patient in seinem eigenen Rollstuhl sitzen.
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Wir fahren Sie zum Hausarzt, zum Zahnarzt, zur Spezialistin oder in die Physiotherapie und bringen Sie nach dem Termin wieder nach Hause.
Mehr erfahren: Fahrten zum ArztDie Grundversicherung übernimmt 50 Prozent der Kosten medizinisch notwendiger Transporte, maximal 500 Franken pro Kalenderjahr. Franchise und Selbstbehalt gelten zusätzlich. Eine Zusatzversicherung kann mehr übernehmen.
Pro Kalenderjahr. Wer viele Fahrten braucht, etwa zur Dialyse, erreicht die Grenze rasch. Danach zahlt die Grundversicherung bis Jahresende nichts mehr an Transporte.
Nein. Notfalleinsätze gelten als Rettung: Die Grundversicherung übernimmt 50 Prozent bis maximal 5000 Franken pro Jahr. Mobimed ist kein Rettungsdienst — im Notfall wählen Sie die 144.
Auftraggeber, Patient, Termin — ein Formular, das direkt bei unserer Disposition ankommt. Lieber telefonisch? Auch gut.

Die Anerkennung durch den Interverband für Rettungswesen (IVR/IAS) ist keine Selbstauskunft, sondern das Ergebnis einer externen Prüfung von Fahrzeugen, Ausrüstung, Ausbildung und Abläufen. Mobimed hat sie als erster Patiententransportdienstleister der Nordwestschweiz erhalten — und trägt sie bis heute.
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