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Franchise und Selbstbehalt

Glossar · Kosten und Versicherung · auch: Kostenbeteiligung, Jahresfranchise, Selbstbehalt 10 Prozent

Kurz erklärt

Das Wichtigste in Kürze

Franchise und Selbstbehalt sind die Kostenbeteiligung, die Versicherte in der Schweiz an Leistungen der Grundversicherung selbst tragen. Die Franchise ist ein fixer Jahresbetrag (für Erwachsene zwischen 300 und 2500 Franken wählbar), danach zahlen Sie 10 Prozent Selbstbehalt bis maximal 700 Franken pro Jahr — das gilt auch für den Anteil, den die Grundversicherung an einen Patiententransport übernimmt.

Auch genannt: Kostenbeteiligung · Jahresfranchise · Selbstbehalt 10 Prozent · Eigenanteil Krankenkasse

Wie die Kostenbeteiligung funktioniert

Zuerst zahlen Sie alle Kosten der Grundversicherung bis zur Höhe Ihrer Franchise selbst. Erst wenn diese im Kalenderjahr ausgeschöpft ist, beginnt die Krankenkasse zu zahlen — und auch dann übernehmen Sie noch 10 Prozent als Selbstbehalt, bis dieser für Erwachsene 700 Franken im Jahr erreicht. Für Kinder gelten tiefere Beträge.

Die Kostenbeteiligung gilt für alle Leistungen der Grundversicherung zusammen: Arztbesuche, Medikamente, Spitalaufenthalte und eben auch Transporte. Wer im selben Jahr bereits operiert wurde, hat die Franchise oft schon ausgeschöpft.

Was das für Transportkosten bedeutet

Beim Patiententransport kommt eine Besonderheit dazu: Die Grundversicherung beteiligt sich nur mit 50 Prozent und höchstens 500 Franken im Jahr. Franchise und Selbstbehalt beziehen sich auf diesen versicherten Teil. Die andere Hälfte der Transportkosten ist ohnehin nicht über die Grundversicherung gedeckt.

Konkret heisst das: Haben Sie eine hohe Franchise gewählt und waren im laufenden Jahr gesund, kann es sein, dass Sie einen einzelnen Transport ganz selbst bezahlen, obwohl er ärztlich verordnet war. Das ist korrekt abgerechnet — die Krankenkasse rechnet ihn trotzdem an Ihre Franchise an.

Rechnungen trotzdem einreichen

Reichen Sie Transportrechnungen auch dann bei der Krankenkasse ein, wenn Sie wissen, dass die Franchise noch nicht erreicht ist. Nur so wird der Betrag angerechnet, und Sie erreichen die Franchise schneller. Bei Bezug von Ergänzungsleistungen können Franchise und Selbstbehalt zudem rückvergütet werden.

Welche Franchise passt bei vielen Fahrten?

Wer weiss, dass im kommenden Jahr viele Behandlungen und Transporte anstehen — etwa wegen einer Dialyse, einer Krebstherapie oder einer geplanten Operation —, fährt mit einer tiefen Franchise oft günstiger. Die Prämie ist zwar höher, dafür beginnt die Krankenkasse früher zu zahlen. Bei hoher Franchise sparen gesunde Versicherte Prämien, tragen aber bei Krankheit zuerst einen grossen Betrag selbst.

Die Franchise lässt sich in der Regel nur auf Anfang des nächsten Kalenderjahres wechseln; die Fristen für eine Änderung legt Ihre Krankenkasse fest. Wer eine Verschlechterung der Gesundheit absehen kann, sollte die Wahl deshalb rechtzeitig im Herbst überprüfen. Für Kinder gelten eigene, tiefere Beträge, und bei Mutterschaft fallen für bestimmte Leistungen keine Franchise und kein Selbstbehalt an.

Beachten Sie zudem: Die Kostenbeteiligung gilt pro versicherte Person und Kalenderjahr. Wer im Dezember noch einen Transport benötigt und die Franchise bereits erreicht hat, profitiert davon — im Januar beginnt die Rechnung wieder bei null.

Aus der Praxis

Eine einzelne Fahrt im Frühjahr

Frau M. aus Allschwil hat eine Franchise von 2500 Franken und war bisher kaum beim Arzt. Im März fährt sie nach einer ambulanten Knieoperation sitzend nach Hause, mit ärztlicher Verordnung. Die Krankenkasse rechnet den versicherten Anteil an die Franchise an, Frau M. zahlt diese Fahrt selbst. Als im Herbst weitere Behandlungen folgen, ist die Franchise bereits teilweise gedeckt — auch dank dieser eingereichten Rechnung.

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Antworten

Häufige Fragen: Franchise und Selbstbehalt

Gilt die Franchise auch für Patiententransporte?

Ja. Der Anteil, den die Grundversicherung an einen Transport übernimmt, wird wie jede andere Leistung zuerst an die Franchise angerechnet. Danach fällt der Selbstbehalt von 10 Prozent an.

Soll ich die Rechnung einreichen, wenn die Franchise noch offen ist?

Ja. Nur eingereichte Rechnungen werden an die Franchise angerechnet. So zahlen Sie später im Jahr weniger selbst.

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